Aufgaben und Beteiligungsrechte

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegenüber dem Arbeitgeber. Die Grundlage für seine Aufgabe bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist das Betriebsverfassungsgesetz.

Der Betriebsrat wacht darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Verträge und Vereinbarungen eingehalten werden.

Er fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei Einstellung, Beschäftigung und beruflichem Aufstieg, bei Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Junge Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, insbesondere die Auszubildenden, haben die Möglichkeit, ihre spezifischen Interessen über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in die Betriebsratsarbeit einzubringen. Die Wahl dieser Vertretung wird vom Betriebsrat vorbereitet und durchgeführt.

Der Betriebsrat fördert die Eingliederung Schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Personen, die Beschäftigung älterer und die Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Der Betriebsrat beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen. Er nimmt Anregungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen entgegen und verhandelt, falls sie berechtigt erscheinen, mit dem Arbeitgeber über deren Umsetzung. Er nimmt Beschwerden entgegen und wirkt, wenn er diese als berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hin.

Der Betriebsrat bestimmt mit bei

  • Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
  • der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen,
  • sozialen Angelegenheiten,
  • personellen Angelegenheiten


und wirkt mit bei

  • wirtschaftlichen Angelegenheiten.